Hat EY gepennt?

Ob in der Presse oder im TV – ich werde immer wieder zum Thema Wirtschaftsprüfer befragt. Man kann sicherlich nicht behaupten, dass ich die Wirtschaftsprüfer in Schutz nehme. Doch es gibt Fälle, bei denen sich deutlich zeigt: Die Erwartungen an den Abschlussprüfer decken sich nicht mit denen seines tatsächlichen Prüfungsauftrages. Fachleute nennen dies Erwartungslücke.

In Fall von ProSieben stellt sich die Frage: Hätte EY als Abschlussprüfer erkennen müssen, dass die Erlebnisgutscheine bei der Jochen Schweizer Mydays-Gruppe regulatorischen Anforderungen der Bafin unterliegen? Ich bezweifle dies. Meine Einschätzung dazu finden Sie in einem Artikel des Finance-Magazins.

Sie haben Interesse an einem (Impuls-)Vortrag beispielsweise zum Thema „Testat des Abschlussprüfers – (k)ein Gütesiegel für den geprüften Abschluss“?  Dann kontaktieren Sie mich gerne.

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